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   LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07   

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https://dejure.org/2012,44794
LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07 (https://dejure.org/2012,44794)
LG Siegen, Entscheidung vom 07.09.2012 - 1 O 230/07 (https://dejure.org/2012,44794)
LG Siegen, Entscheidung vom 07. September 2012 - 1 O 230/07 (https://dejure.org/2012,44794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unfallbedingte Kausalität zwischen Ausrutschen beim Anschieben eines defekten Fahrzeugs und traumatischem Bandscheibenvorfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2008, 2845; NJW 1970, 946; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, § 286, Rn. 19).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass vorliegend durch die Durchführung der Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erwarten ist, da hier auf Beklagtenseite ein Versicherungsunternehmen steht und dies die Erwartung rechtfertigt, es werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen (vgl. BGH, NJW 2006, 2548; OLG Köln, BeckRS 2009, 86801).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2008, 2845; NJW 1970, 946; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, § 286, Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Auszug aus LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07
    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt bei dem Versicherungsnehmer (OLG Hamm, ZfSch 2006, 581; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969).
  • OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08

    Eintrittspflicht der Maschinenversicherung; Begriff des unvorhergesehen Schadens

    Auszug aus LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass vorliegend durch die Durchführung der Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erwarten ist, da hier auf Beklagtenseite ein Versicherungsunternehmen steht und dies die Erwartung rechtfertigt, es werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen (vgl. BGH, NJW 2006, 2548; OLG Köln, BeckRS 2009, 86801).
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